Im CVUA-OWL werden für ganz NRW spezielle Untersuchungen auf gentechnisch veränderte (gv-) Sojabohne, gv-Raps, gv-Zuckerrübe und gv-Weizen durchgeführt. Lebens- und Futtermittel, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, daraus bestehen oder aus diesen hergestellt wurden, unterliegen in der EU einem Zulassungsverfahren und speziellen Kennzeichnungsbestimmungen.
Ab einem Schwellenwert von 0,9 % gv-Anteil besteht eine grundsätzliche Kennzeichnungspflicht. Für diese Schwerpunktaufgabe stehen standardisierte, von der EU veröffentlichte spezifische Nachweis– und Quantifizierungsverfahren zur Verfügung. Als Verfahren kommt dabei routinemäßig die Real-time Polymerasekettenreaktion (PCR) zur Anwendung, mit der Abschnitte der veränderten Erbsubstanz gezielt vervielfältigt und weiteren Analysen zugänglich gemacht werden kann.
Mittels dieser Technik wird im CVUA-OWL im Rahmen der experimentellen Gentechniküberwachung nach dem GenTG auch konventionelles Raps- und Senfsaatgut nach einem bundesweit abgestimmten Konzept hinsichtlich möglicher Verunreinigungen mit GVO überprüft.