Der vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BLV) jährlich erstellte Nationale Rückstandskontrollplan (NRKP) ist ausgerichtet auf die Kontrolle der Tierbestände, der Schlachtbetriebe und der Betriebe, die das noch unverarbeitete Roherzeugnis erhalten. Das seit 1989 bestehende Programm beruht auf der RL 96/23/EG und der Entscheidung 97/747/EG, des Weiteren werden Vorgaben der Tier-LMÜV umgesetzt. Untersucht werden vor allem Schlachttiere, aber auch lebende Nutztiere, Aquakulturen sowie tierische Erzeugnisse wie Milch, Eier oder Honig. Die Probenanzahl richtet sich nach den Tierhaltungs-, Schlacht- und Produktionszahlen. Vor allem auf pharmakologisch wirksame Stoffe, wie z.B. Anabolika oder Tierarzneimittel aber auch Kontaminanten wie z.B. Mykotoxine, Farbstoffe oder Schwermetalle wird geprüft.
Unter anderem werden 2 % aller geschlachteten Rinder sowie 0,5 % aller Huftiere (Schwein, Schaf) beprobt, dabei erfolgt die Probenahme zielorientiert, d.h