Der Begriff der Bedarfsgegenstände ist im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) definiert. Mit Blick auf die dort aufgeführten Produktgruppen wird deutlich, dass es sich um Produkte handelt, die jeder Verbraucher kennt und zum Teil täglich nutzt.
Besondere Beachtung finden Bedarfsgegenstände, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Von diesen Produkten sollen keine unerwünschten Stoffe in das Lebensmittel übergehen, da diese vom Menschen beim Verzehr der Lebensmittel aufgenommen werden können. Unter diese Produktegruppe fallen z.B. Kochtöpfe, Geschirr (Teller, Tassen, Gläser, Besteck), aber auch Aluminiumfolie zum Abdecken von Speisen. Als Schwerpunktamt untersucht das CVUA OWL Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt, wenn sie aus Metall, Keramik, Emaille oder Glas sind.
Bedarfsgegenstände kommen nicht nur mit Lebensmitteln in Kontakt, sondern auch direkt mit dem menschlichen Körper in Form von Bekleidung wie Hosen, Hüten oder Schuhen, Bettwäsche, Zahn- und Haarbürsten oder Schmuck. Auch Karnevals- bzw. Faschings-Kostüme oder Fahrradgriffe und Stricknadeln fallen unter diese Rubrik und werden im CVUA OWL untersucht. Bei diesen Produkten mit Körperkontakt wird geprüft, ob Stoffe aus den Produkten auf die Haut übergehen und unter Umständen gesundheitlich relevant sein können.