Der vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BLV) jährlich erstellte Nationale Rückstandskontrollplan (NRKP) ist ausgerichtet auf die Kontrolle der Tierbestände, der Schlachtbetriebe und der Betriebe, die das noch unverarbeitete Roherzeugnis erhalten. Das seit 1989 bestehende Programm beruht auf der RL 96/23/EG und der Entscheidung 97/747/EG, des Weiteren werden Vorgaben der Tier-LMÜV umgesetzt. Untersucht werden vor allem Schlachttiere, aber auch lebende Nutztiere, Aquakulturen sowie tierische Erzeugnisse wie Milch, Eier oder Honig. Die Probenanzahl richtet sich nach den Tierhaltungs-, Schlacht- und Produktionszahlen. Vor allem auf pharmakologisch wirksame Stoffe, wie z.B. Anabolika oder Tierarzneimittel aber auch Kontaminanten wie z.B. Mykotoxine, Farbstoffe oder Schwermetalle wird geprüft.
Unter anderem werden 2 % aller geschlachteten Rinder sowie 0,5 % aller Huftiere (Schwein, Schaf) beprobt, dabei erfolgt die Probenahme zielorientiert, d.h. örtliche Gegebenheiten oder Auffälligkeiten werden berücksichtigt.
Am CVUA-OWL werden jährlich ca. 35000 Proben mit den Hemmstofftest auf pharmakologisch wirksame Stoffe gescreent. Auffällige Hemmstofftestproben sowie ca. 6500 weitere Proben werden auf pharmakologische Wirkstoffe chemisch-instrumentell analysiert (s. Analytikmethode). Das Untersuchungsspektrum des CVUA-OWL umfasst die Analyse auf Benzimidazole, Chinolone, Chinoxaline, Chloramphenicol, Florfenicol, Kokzidiostatika, nicht steroidale Entzündungshemmer (inklusive Phenylbutazon), Pleuromutiline, Polymyxine, Sedativa, Tetracycline und Thiamphenicol.
Weitere Untersuchungen im Rahmen des NRKP erfolgen am CVUA-MEL und CVUA Westfalen.