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Von A wie Apfelschorle bis Z wie Zitronenlimonade, das Angebot an alkoholfreien Erfrischungsgetränken ist außerordentlich vielfältig. Für jeden Anlass und Geschmack gibt es das passende Getränk. Zu den Erfrischungsgetränken zählen Fruchtsaftgetränke, Schorlen, Limonaden sowie Brausen. Die Abfüllbetriebe beziehen meist nur den Grundstoff, einen Sirup aus z. B. Fruchtsaft, Fruchtsaftkonzentrat, Fruchtmark, Zucker, Aromen und Genusssäuren. Dieser Sirup wird dann von den Getränkeabfüllern mit Trink-, Tafel-, Quell- oder Mineralwasser zum gewünschten Erfrischungsgetränk gemischt.

Das CVUA-OWL ist im Rahmen der Lebensmittelüberwachung für die Untersuchung aller Erfrischungsgetränke im Einzugsbereich der CVUÄ in Nordrhein-Westfalen zuständig. Insgesamt werden jährlich ca. 1.400 Proben alkoholfreie Erfrischungsgetränke landesweit entnommen und hier mikrobiologisch und chemisch untersucht.

Als Beurteilungsgrundlage dienen die Leitsätze für Erfrischungsgetränke in denen verschiedene

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Im Unterschied zu Fruchtsäften, die zu 100% aus Frucht bestehen müssen, weisen Fruchtsaftgetränke jedoch meist einen deutlich geringeren Fruchtanteil auf, der auch deklariert werden muss. Der Zusatz von Aromaextrakten und/oder natürlichen Aromastoffen erfolgt, um den Fruchtgeschmack zu intensivieren oder abzurunden. Fruchtsaftgetränke enthalten meist keine Kohlensäure und es dürfen weder Farb- noch Konservierungsstoffe zugesetzt werden. Orangeade ist eine zugelassene Bezeichnung für Fruchtsaftgetränke auf Orangensaftbasis. Bei so genannten ACE-Getränken handelt es sich um vitaminisierte Fruchtsaftgetränke.

Fruchtschorlen wie Apfelsaft-Schorle werden aus Fruchtsaft und einem gleichen Anteil von kohlensäurehaltigem Wasser hergestellt.

Bei Limonaden stammt der Fruchtgeschmack hauptsächlich aus Aromaextrakten und/oder Aromastoffen. Die bekanntesten Getränke dieser Art sind klare Limonaden mit Zitrusauszügen und trübe Orangenlimonade. Weltweit am bekanntesten sind die koffeinhaltigen Limonaden (Cola). Einige Produkte enthalten auch heute noch Auszüge aus der Kolanuss sowie andere Pflanzenauszüge. Bei den meisten Colagetränken wird jedoch Koffein zugesetzt, dessen Höchstmenge auf 320 mg/L begrenzt ist. Cola-Getränke gibt es auch koffeinfrei.

Bittergetränke (Bitter Lemon, Bitter Orange, Tonic-Water) erhalten ihren charakteristischen Bittergeschmack von Zitrusauszügen und vor allem durch den Zusatz von Chinin.

Bei Brausen dürfen natürliche Bestandteile durch künstliche

Weiterlesen … Limonaden und Brausen

Alkoholfreie Getränke mit einem (angeblichen) Zusatznutzen sind nicht neu: isotonische Getränke und Light-Getränke werden schon lange angeboten. Energydrinks sind nach den Begriffsbestimmungen der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung koffeinhaltige Erfrischungsgetränke, die zusätzlich einen oder mehrere der Stoffe Taurin, Inosit und Glucuronlacton enthalten. Hersteller und Handel versprechen sich von einem noch verstärkten Angebot an „Functional Drinks“ zusätzliche Absatzerfolge. Die neuen Getränke sollen vor allem den jeweiligen Zeitgeist treffen („Fitness“, „Wellness“, „New Age“).

Im Trend liegen insbesondere so genannte „Grüne Smoothies“, Obst-Gemüse-Pürees, die ihren Namen dem mit verarbeitetem Blattgrün (Chlorophyll)

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