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Alkoholfreie Erfrischungsgetränke

Von A wie Apfelschorle bis Z wie Zitronenlimonade, das Angebot an alkoholfreien Erfrischungsgetränken ist außerordentlich vielfältig. Für jeden Anlass und Geschmack gibt es das passende Getränk. Zu den Erfrischungsgetränken zählen Fruchtsaftgetränke, Schorlen, Limonaden sowie Brausen. Die Abfüllbetriebe beziehen meist nur den Grundstoff, einen Sirup aus z. B. Fruchtsaft, Fruchtsaftkonzentrat, Fruchtmark, Zucker, Aromen und Genusssäuren. Dieser Sirup wird dann von den Getränkeabfüllern mit Trink-, Tafel-, Quell- oder Mineralwasser zum gewünschten Erfrischungsgetränk gemischt.

Das CVUA-OWL ist im Rahmen der Lebensmittelüberwachung für die Untersuchung aller Erfrischungsgetränke im Einzugsbereich der CVUÄ in Nordrhein-Westfalen zuständig. Insgesamt werden jährlich ca. 1.400 Proben alkoholfreie Erfrischungsgetränke landesweit entnommen und hier mikrobiologisch und chemisch untersucht.

Als Beurteilungsgrundlage dienen die Leitsätze für Erfrischungsgetränke in denen verschiedene charakteristische Erzeugnisse beschrieben und die Zusammensetzung z. B. hinsichtlich Fruchtsaftgehalt und Zusatzstoffen geregelt sind.

Neben dieser klassischen Analytik für Erfrischungsgetränke wird im CVUA-OWL an neuen Analysenmethoden, wie der NMR-Spektroskopie als Screening-Verfahren für alkoholfreie Erfrischungsgetränke gearbeitet.