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Trinkwasser wird allgemein als das wichtigste Lebensmittel bezeichnet und soll jedem Menschen zur Verfügung stehen. Es muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der Gesundheit nicht zu besorgen ist. Hierzu muss es mikrobiologisch und chemisch die in der Trinkwasserverordnung genannten Grenzwerte einhalten.

Schwimm- und Badewässer aus Frei- und Hallenbädern müssen den Stand der Technik, wie er in der DIN 19643 festgelegt ist, erfüllen. Zur Überprüfung eines Beckenwassers auf Hygiene, Sicherheit und Ästhetik werden die in der DIN genannten mikrobiologischen und chemischen Parameter an verschiedenen Stellen der Becken und Anlagentechnik untersucht.

Badegewässer bzw. Badeseen sind in der Regel gemäß Richtlinie 2006/7/EG zugelassen und müssen in den Monaten der Badesaison untersucht werden. Der Schwerpunkt der Überwachung liegt dabei auf der mikrobiologische Beschaffenheit der Gewässer.

Kleinbadeteiche sind gekennzeichnet durch eine biologische

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Frisches, klares und gesundes Trinkwasser – so soll es sein. In Ostwestfalen-Lippe werden zu diesem Zweck aus zahlreichen Brunnen und Quellen Rohwässer gefördert, teilweise aufbereitet und als Trinkwasser an die Verbraucher weitergeleitet. Auf dem gesamten Weg von der Förderung bis zum Verbraucher wird das Wasser durch chemische und mikrobiologische Untersuchungen begleitet. Hierbei müssen die Vorgaben der Trinkwasserverordnung eingehalten werden.

In Bereichen wo keine zentrale Wasserversorgung besteht, sind die Verbraucher oft auf ihre eigenen Brunnen angewiesen. Auch in diesen Fällen gilt die Trinkwasserverordnung, jedoch haben hier die zuständigen Gesundheitsämter als Überwachungsbehörden den Untersuchungsumfang auf den jeweiligen

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Die Anforderungen an die Wasserqualität in öffentlichen Bädern ist in der DIN 19 643 – Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser – festgeschrieben. Neben der mikrobiologischen Untersuchung auf die gesundheitlich relevanten Indikatorkeime E.coli und Pseudomonas aeruginosa wird auch die Koloniezahl bei 36 °C kontrolliert. Ergänzend kommt in der Regel eine Legionellen-Untersuchung hinzu. Bei der chemischen Untersuchung werden insbesondere Parameter mit hygienischem Hintergrund, wie die Oxidierbarkeit und Nitrat, und technische Parameter, wie Eisen, Aluminium und pH-Wert, kontrolliert.

Bei der Überwachung von öffentlichen EU-Badeseen steht der hygienische Aspekt im Vordergrund. EU-Badeseen müssen gemäß der Richtlinie 2006/7/EG in der

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Häufig erfolgen auch Anfragen zu Brauchwässern, Grundwässern oder Oberflächenwässern. Die erforderlichen Untersuchungen können hier sehr unterschiedlich sein und sollten in jedem Einzelfall besprochen werden.

Wir haben viele preisgünstige Untersuchungspakete, die eventuell auch zu Ihrer Fragestellung passen. Bei Interesse nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Abwasseruntersuchungen führt das CVUA-OWL nicht durch.

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Telefon: 05231-911 829 (Wasserlabor)