Trinkwasser wird allgemein als das wichtigste Lebensmittel bezeichnet und soll jedem Menschen zur Verfügung stehen. Es muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der Gesundheit nicht zu besorgen ist. Hierzu muss es mikrobiologisch und chemisch die in der Trinkwasserverordnung genannten Grenzwerte einhalten.

Schwimm- und Badewässer aus Frei- und Hallenbädern müssen den Stand der Technik, wie er in der DIN 19643 festgelegt ist, erfüllen. Zur Überprüfung eines Beckenwassers auf Hygiene, Sicherheit und Ästhetik werden die in der DIN genannten mikrobiologischen und chemischen Parameter an verschiedenen Stellen der Becken und Anlagentechnik untersucht.

Badegewässer bzw. Badeseen sind in der Regel gemäß Richtlinie 2006/7/EG zugelassen und müssen in den Monaten der Badesaison untersucht werden. Der Schwerpunkt der Überwachung liegt dabei auf der mikrobiologische Beschaffenheit der Gewässer.

Kleinbadeteiche sind gekennzeichnet durch eine biologische Reinigungsstufe. Das Umweltbundesamt hat bezüglich der Wasserqualität Empfehlungen gegeben.

Andere Brauchwässer, wie z.B. Heizungswasser, haben oftmals spezifische technische Anforderungen. In diesen Fällen muss das Untersuchungsspektrum individuell abgestimmt werden.

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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt
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