Frisches, klares und gesundes Trinkwasser – so soll es sein. In Ostwestfalen-Lippe werden zu diesem Zweck aus zahlreichen Brunnen und Quellen Rohwässer gefördert, teilweise aufbereitet und als Trinkwasser an die Verbraucher weitergeleitet. Auf dem gesamten Weg von der Förderung bis zum Verbraucher wird das Wasser durch chemische und mikrobiologische Untersuchungen begleitet. Hierbei müssen die Vorgaben der Trinkwasserverordnung eingehalten werden.

In Bereichen wo keine zentrale Wasserversorgung besteht, sind die Verbraucher oft auf ihre eigenen Brunnen angewiesen. Auch in diesen Fällen gilt die Trinkwasserverordnung, jedoch haben hier die zuständigen Gesundheitsämter als Überwachungsbehörden den Untersuchungsumfang auf den jeweiligen Bedarfsfall reduziert.

In der Hausinstallation kann es nach der Wasseruhr zur Veränderung der Wasserqualität durch die eingesetzten Installationsmaterialien kommen. Belastungen durch Schwermetalle wie Blei, Nickel und Kupfer sind dabei möglich. Insbesondere in öffentlichen Gebäuden, wie Krankenhäusern, Altenheimen, Schulen oder Kindergärten werden entsprechende Untersuchungen gefordert.
Auch die Vermehrung von Legionellen im Warmwasser gehört zu den Gefahren in Häusern. Die Untersuchungspflicht hat sich in den letzten Jahren, neben den oben genannten Gebäuden, auf alle Gebäude mit „gewerblicher Tätigkeit“, also auch Hotels und Mietshäuser, die eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung gemäß Trinkwasserverordnung betreiben, ausgeweitet.

Häufig gibt es zu den erforderlichen Untersuchungen einen Bescheid des zuständigen Gesundheitsamtes. Wir haben für viele dieser Anforderungen preisgünstige Untersuchungspakete zusammengestellt. Bei Interesse nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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Telefon:  05231-911 829 (Wasserlabor)

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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt
Ostwestfalen-Lippe (CVUA-OWL)
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