Badewasser

Die Anforderungen an die Wasserqualität in öffentlichen Bädern ist in der DIN 19 643 – Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser – festgeschrieben. Neben der mikrobiologischen Untersuchung auf die gesundheitlich relevanten Indikatorkeime E.coli und Pseudomonas aeruginosa wird auch die Koloniezahl bei 36 °C kontrolliert. Ergänzend kommt in der Regel eine Legionellen-Untersuchung hinzu. Bei der chemischen Untersuchung werden insbesondere Parameter mit hygienischem Hintergrund, wie die Oxidierbarkeit und Nitrat, und technische Parameter, wie Eisen, Aluminium und pH-Wert, kontrolliert.
Bei der Überwachung von öffentlichen EU-Badeseen steht der hygienische Aspekt im Vordergrund. EU-Badeseen müssen gemäß der Richtlinie 2006/7/EG in der Badesaison im 4-wöchigen Abstand untersucht werden. Die erforderliche Untersuchung auf intestinale Enterokokken und Escherichia coli kann auf Anordnung des Gesundheitsamtes auch durch chemische Parameter, wie Nitrat oder Chlorophyll-a, oder Angaben zur Sichttiefe ergänzt werden.
Kleinbadeteiche besitzen eine biologische Aufbereitung des Wassers, die in der Regel aus Wasserpflanzen sowie Kies- und Sandfilter besteht. Chemische Desinfektionen verbieten sich bei diesen Anlagen grundsätzlich. Aus diesem Grund sind neben den mikrobiologischen Untersuchungen häufig auch chemische Untersuchungen zur Feststellung der Eutrophierungs-Parameter erforderlich. Die Anforderungen an die Qualität der Anlagen sind in der Empfehlung des Umweltbundesamtes „Hygienische Anforderungen an Kleinbadeteiche (künstliche Schwimm- und Badeteichanlagen)“ angegeben.
Häufig gibt es zu den erforderlichen Untersuchungen einen Bescheid des zuständigen Gesundheitsamtes. Wir haben für viele dieser Anforderungen preisgünstige Untersuchungspakete zusammengestellt. Bei Interesse nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
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