Die Anforderungen an die Wasserqualität in öffentlichen Bädern ist in der DIN 19 643 – Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser – festgeschrieben. Neben der mikrobiologischen Untersuchung auf die gesundheitlich relevanten Indikatorkeime E.coli und Pseudomonas aeruginosa wird auch die Koloniezahl bei 36 °C kontrolliert. Ergänzend kommt in der Regel eine Legionellen-Untersuchung hinzu. Bei der chemischen Untersuchung werden insbesondere Parameter mit hygienischem Hintergrund, wie die Oxidierbarkeit und Nitrat, und technische Parameter, wie Eisen, Aluminium und pH-Wert, kontrolliert.

Bei der Überwachung von öffentlichen EU-Badeseen steht der hygienische Aspekt im Vordergrund. EU-Badeseen müssen gemäß der Richtlinie 2006/7/EG in der Badesaison im 4-wöchigen Abstand untersucht werden. Die erforderliche Untersuchung auf intestinale Enterokokken und Escherichia coli kann auf Anordnung des Gesundheitsamtes auch durch chemische Parameter, wie Nitrat oder Chlorophyll-a, oder Angaben zur Sichttiefe ergänzt werden.

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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt
Ostwestfalen-Lippe (CVUA-OWL)
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