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Separatorenfleisch

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Begriff Beschreibung
Separatorenfleisch

Bei Separatorenfleisch handelt es sich gemäß Anh. I Nr. 1.14. VO (EG) 853/2004 nicht um Fleisch, sondern um ein Erzeugnis, das durch Ablösung des an fleischtragenden Knochen nach dem Entbeinen bzw. an den Geflügelschlachtkörpern haftenden Fleisches auf maschinelle Weise so gewonnen wird, dass die Struktur der Muskelfasern sich auflöst oder verändert wird.

Die Verwendung von Separatorenfleisch muss auf allen Ebenen des Vertriebes kenntlich gemacht werden.