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Zwischen den  Chemischen- und Veterinäruntersuchungsämtern (CVUÄ) in Nordrhein-Westfalen (NRW) wurde zum 1. Januar 2017 eine Schwerpunktbildung für bestimmte Untersuchungsbereiche vereinbart, so dass im CVUA-OWL noch folgende Lebensmittelwarengruppen untersucht und beurteilt werden.

Landesweit als Schwerpunkt

  • Alkoholfreie Erfrischungsgetränke
  • Wasser
  • Honig und Süßwaren

Für den Regierungsbezirk Detmold

  • Milch, Milcherzeugnisse
  • Käse
  • Fleisch, Fleischerzeugnisse, Wurstwaren
  • Feine Backwaren
  • Feinkost
  • Speiseeis
  • Fertiggerichte.

Für die Regierungsbezirke Detmold und Arnsberg

  • Säuglings- und Kleinkindernahrung

Diese Arbeitsteilung wurde in der Verordnung zur Errichtung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes vom 16. November 2016 festgelegt:

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Feine Backwaren zeichnen sich dadurch aus, dass bei der Herstellung mehr als 10 Teile Fett oder Zucker auf 90 Teile Getreideerzeugnisse wie Mehl verwendet werden. Im Bäckerhandwerk werden die Bestandteile traditionell auf die Menge an verwendeten Getreideerzeugnissen bezogen.

Zu dieser Warenobergruppe gehören eine Vielzahl an Produkten mit unterschiedlichen Erscheinungsbildern und Zusammensetzungen. Das sind neben süßen Kuchen, Torten, Stollen, Lebkuchen, Keksen, Makronen, Blätterteig- und Plunderteilchen auch Erzeugnisse wie die Laugendauergebäcke (z.B. Salzstangen) und einige andere Snackprodukte.

Für einige Feine Backwaren sind in den Lebensmittelleitsätzen Erwartungen an bestimmte Bezeichnungen beschrieben. So werden u.a. die

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Diese Warengruppe umfasst Feinkostsalate, Mayonnaise, Salatmayonnaise und andere emulgierte Soßen und wird im Dezernat „Tierische Lebensmittel, Feinkost“ untersucht und beurteilt.

Feinkostsalate werden in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs beschrieben. Leitsätze sind keine Rechtsvorschriften, sondern ergänzen diese als antizipierte sachverständige Gutachten und sind für Hersteller, Handel, Verbraucher, Überwachung und Gerichte eine wichtige Orientierungshilfe. Sie stellen die allgemeine Verkehrsauffassung, d. h. die redliche Herstellungspraxis und die berechtigte Verbrauchererwartung, dar.

Feinkostsalate sind verzehrfertige Erzeugnisse aus Zutaten tierischer und /oder pflanzlicher Herkunft in einer geschmacklich hierauf

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Honig ist der natursüße Stoff den Honigbienen erzeugen. Sie nehmen dafür Nektar (für Blütenhonige) und andere Absonderungen von Pflanzen oder Sekrete von Insekten, wie Blattläusen die an diesen Pflanzen saugen (für Honigtauhonige), auf. Durch Kombination mit bieneneigenen Stoffen werden diese umgewandelt um anschließend im Bienenstock fertig zu reifen und gespeichert zu werden.

Als Schwerpunktlabor für Nordrhein-Westfalen werden bei uns neben Honigen auch Pollen, Gelee Royal und Honige mit zugegeben Lebensmitteln bearbeitet.

Die Untersuchung umfasst dabei neben der Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben der „EU-Honigrichtlinie“ RL 2001/110/EG und der nationalen Honig-Verordnung auch die Konformität mit der allgemeinen Verkehrsauffassung

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Die Untersuchung und Beurteilung von Speiseeis erfolgt sowohl im Dezernat "Mikrobiologie, Zoonosen" als auch im Dezernat „Tierische Lebensmittel, Feinkost“.

Im Vordergrund steht die Überprüfung der mikrobiologischen Beschaffenheit, vor allem der Eise aus handwerklicher Herstellung.

Weiterhin werden die Qualitätsanforderungen der Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs überwacht, die die Zusammensetzung und Kennzeichnung der verschiedenen Speiseeissorten beschreiben. Leitsätze sind keine Rechtsvorschriften, sondern ergänzen diese als antizipierte sachverständige Gutachten und sind für Hersteller, Handel, Verbraucher, Überwachung und Gerichte eine wichtige Orientierungshilfe. Sie stellen die allgemeine Verkehrsauffassung, d. h. die

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