Feine Backwaren zeichnen sich dadurch aus, dass bei der Herstellung mehr als 10 Teile Fett oder Zucker auf 90 Teile Getreideerzeugnisse wie Mehl verwendet werden. Im Bäckerhandwerk werden die Bestandteile traditionell auf die Menge an verwendeten Getreideerzeugnissen bezogen.
Zu dieser Warenobergruppe gehören eine Vielzahl an Produkten mit unterschiedlichen Erscheinungsbildern und Zusammensetzungen. Das sind neben süßen Kuchen, Torten, Stollen, Lebkuchen, Keksen, Makronen, Blätterteig- und Plunderteilchen auch Erzeugnisse wie die Laugendauergebäcke (z.B. Salzstangen) und einige andere Snackprodukte.
Für einige Feine Backwaren sind in den Lebensmittelleitsätzen Erwartungen an bestimmte Bezeichnungen beschrieben. So werden u.a. die erwarteten Mindestgehalte an Zutaten wie Eier und Butter bezogen auf die verwendeten Getreideerzeugnisse für Lebensmittelproben überprüft.
Im Gegensatz zu anderen Backwaren, wie den Broten, Kleingebäck (z.B. Brötchen), Teiglingen und Backmischungen sind die Feinen Backwaren analytisch in Nordrhein-Westfalen nicht zu einem Schwerpunkt zusammengezogen, sondern werden von jedem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt in Nordrhein-Westfalen untersucht. Das CVUA-OWL untersucht die feinen Backwaren aus dem Regierungsbezirk Detmold.