Die Untersuchung und Beurteilung von Speiseeis erfolgt sowohl im Dezernat "Mikrobiologie, Zoonosen" als auch im Dezernat „Tierische Lebensmittel, Feinkost“.
Im Vordergrund steht die Überprüfung der mikrobiologischen Beschaffenheit, vor allem der Eise aus handwerklicher Herstellung.
Weiterhin werden die Qualitätsanforderungen der Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs überwacht, die die Zusammensetzung und Kennzeichnung der verschiedenen Speiseeissorten beschreiben. Leitsätze sind keine Rechtsvorschriften, sondern ergänzen diese als antizipierte sachverständige Gutachten und sind für Hersteller, Handel, Verbraucher, Überwachung und Gerichte eine wichtige Orientierungshilfe. Sie stellen die allgemeine Verkehrsauffassung, d. h. die redliche Herstellungspraxis und die berechtigte Verbrauchererwartung, dar.
Untersucht wird z. B. der erforderliche Milchgehalt von Milcheis, auf echtes Vanillearoma bei Vanilleeis, auf Allergene, auf Farbstoffe oder auch auf Rückstände durch Desinfektionsmittel.