Zum Hauptinhalt springen

Schmuck

Jeder möchte zu seiner Kleidung die passenden Accessoires tragen, weshalb Modeschmuck sehr beliebt ist. Wie Kleidung orientiert sich der Stil von Modeschmuck an der Mode. In der Regel ist er preiswerter in der Herstellung gegenüber anderen Schmuckstücken, da kaum edle Metalle eingesetzt werden.

Modeschmuck aus Metall kann aus ganz unterschiedlichen Legierungen zusammengesetzt sein. Vielfach trifft man kupferhaltige, selten silberhaltige Schmuckartikel an. Es kann sich hierbei um Messinglegierungen (Kupfer und Zink), aber auch um verkupferte Eisenkerne handeln. Um eine silberfarbene Oberfläche zu erhalten, werden entweder hauchdünne Silberschichten aufgebracht oder aber mehr oder weniger dicke Zinnschichten. Diese Oberflächenschichten können sich durch den Einfluss von Schweiß beim Tragen auf der Haut wieder ablösen.

Um die Zusammensetzung von metallischen Legierungen zu bestimmen, werden diese in der klassischen Chemie zunächst in konzentrierter Säuren aufgelöst (z. B. Königswasser, Salpetersäure, Salzsäure u. a.) und anschließend mit einem speziellen Messverfahren für Elemente wie z. B. ICP oder AAS gemessen. Mit dieser Bestimmung kann festgestellt werden, wie viele Anteile Kupfer, Zink, Eisen, Nickel, Zinn, Silber usw. prozentual in dem gesamten Schmuckstück enthalten sind. Nicht erkannt wird hierbei jedoch, ob sich bei dem Schmuckstück z. B. Silber oder gar Nickel als einzelne Schicht auf der Oberfläche befindet. Außerdem ist die Untersuchung zeitintensiv und das Schmuckstück wird bei der Untersuchung zerstört.

Zerstörungsfrei kann mittels Röntgenfluoreszenz-Spektrometers gemessen und ein erster Überblick verschafft werden. Bei Metallen kann so die prozentuale Zusammensetzung von Legierungen bis zu Anteilen von ca. 0,05 % geprüft werden. Im Fokus der Untersuchungen stehen bei Schmuck üblicherweise die Elemente Nickel, Cadmium und Blei.

Nickel

Nickel ist eines der bekanntesten Kontaktallergene und viele Verbraucher, insbesondere Frauen verbinden damit Hautrötungen und Juckreiz. Aufgrund der hohen Anzahl an Nickelallergikern innerhalb der Bevölkerung wurden Anfang der 90er Jahre für bestimmte Bedarfsgegenstände Höchstmengen für die Freisetzung von Nickel festgelegt. Diese Reglementierung hat einen gewissen Rückgang der Sensibilisierungsquote bewirkt. Daher dürfen Erzeugnisse, wie z.B. Armbänder, Ketten oder Nieten an Bekleidung, die unmittelbar und länger mit der Haut in Kontakt kommen, nach den Vorgaben des Anhangs XVII der REACH-VO (EG) 1907/2006 nicht mehr als 0,5 µg Nickel pro cm2 Oberfläche und Woche freisetzen. Für Stäbe, die in durchstochene Ohren oder andere Körperteile eingeführt werden, ist die Nickelabgabe begrenzt auf 0,2 µg/cm2/Woche.

Sofern diese Höchstmenge von dem Material nicht einzuhalten ist, muss es mit einer nickelfreien Beschichtung (z. B. einem Speziallack) überzogen werden, der einer Gebrauchsdauer von mindestens 2 Jahren standhält.

Da sich die Festlegung der Grenzwerte auf klinische Studien stützt, ist unter Berücksichtigung der Vielzahl vorliegender toxikologischer Bewertungen davon auszugehen, dass eine Grenzwertüberschreitung ein ernstes gesundheitliches Risiko darstellt.