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Gebühren

Die erhobenen Gebühren sind in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) vom 8. August 2023 festgelegt.

Für die Untersuchungen im Rahmen der Tiergesundheit finden die Tarifstellen 6 v.a. von 6.1.2.5.1.1 bis 6.1.2.5.10.2.6.3 (Veterinär- und Lebensmittelüberwachung) Anwendung.

Eine Übersicht der wichtigsten Untersuchungen und deren Gebühren finden Sie in diesem PDF-Dokument (Stand: 2024):

Es handelt sich bei den angegeben Gebühren in der Regel um den einfachen Satz, dieser kann je nach Aufwand bis zum dreifachen Satz angehoben werden.