Die erhobenen Gebühren sind in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) vom 3. Juli 2001 festgelegt.
Für die Untersuchungen im Rahmen der Tiergesundheit finden v.a. die Tarifstellen 23 (Teil V) von 23.9.5 bis 23.9.9 (Angelegenheiten der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung) Anwendung.
Eine Übersicht der wichtigsten Untersuchungen und deren Gebühren finden Sie in folgendem pdf-Dokument.