Die erhobenen Gebühren sind in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) vom 8. August 2023 festgelegt.
Für die Untersuchungen im Rahmen der Tiergesundheit finden die Tarifstellen 6 v.a. von 6.1.2.5.1.1 bis 6.1.2.5.10.2.6.3 (Veterinär- und Lebensmittelüberwachung) Anwendung.
Eine Übersicht der wichtigsten Untersuchungen und deren Gebühren finden Sie in diesem pdf-Dokument (Stand: 2024). Es handelt sich bei den angegeben Gebühren in der Regel um den einfachen Satz, dieser kann je nach Aufwand bis zum dreifachen Satz angehoben werden.