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Ein Teil der Untersuchungen ist von besonderem öffentlichem Interesse:
- bei Verdacht oder zum Ausschluss von Tierseuchen oder Erkrankungen, die auf den Menschen übertragbar sind (Zoonosen)
- bei Untersuchungen im Rahmen des Verbraucherschutzes
- bei Aufklärung in Fragen des Tierschutzes
- bei Ermittlungen im Zusammenhang mit möglichen Gesetzesverstößen
- bei Verdacht auf Umweltrisiken
Die meisten davon werden von Behörden (v.a. Veterinäramt und Landschaftsbehörde) beauftragt. Andere Untersuchungen werden von Privatpersonen (Tierhalter, Tierbesitzer, Tierärzte) aus eigenem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse veranlasst.
Bei der Sektion (auch Obduktion) werden die Tierkörper eröffnet und die einzelnen Organe beurteilt bzw. die vorliegenden Tierkörperteile, oft Gliedmaßen oder Tumoren, untersucht. Danach werden Organproben für die feingewebliche Untersuchung (Histologie) entnommen. An extrem dünnen Gewebedünnschnitten werden durch Mikroskopie krankhafte Zell- und Gewebeveränderungen festgestellt. Bestimmte Krankheitserreger lassen sich schon makroskopisch (mit bloßem Auge) oder mikroskopisch darstellen. Außerdem werden Organproben für weiterführende Untersuchungen auf Bakterien, Pilze, Viren, Parasiten und ggf. andere Erreger oder Krankheiten entnommen und von Kollegen / -innen im CVUA OWL oder extern untersucht. Der Umfang dieser weiterführenden Untersuchungen wird anhand der Sektionsbefunde und den Angaben im Vorbericht festgelegt.
Es werden auch Gewebeproben, die z.B. bei einer Biopsie oder während einer Operation entnommen wurden, oder vom Tierarzt angefertigte Ausstriche (v.a. Blut) histologisch untersucht und befundet.
Liegen erste eindeutige Erkenntnisse vor, wird ein Zwischenbericht erstellt, um den Einsender frühstmöglich zu informieren. Nach Abschluss aller Untersuchungen wird ein Befundbericht erstellt, in dem die Ergebnisse dargestellt und in einer Beurteilung interpretiert werden.