Im Unterschied zu Fruchtsäften, die zu 100% aus Frucht bestehen müssen, weisen Fruchtsaftgetränke jedoch meist einen deutlich geringeren Fruchtanteil auf, der auch deklariert werden muss. Der Zusatz von Aromaextrakten und/oder natürlichen Aromastoffen erfolgt, um den Fruchtgeschmack zu intensivieren oder abzurunden. Fruchtsaftgetränke enthalten meist keine Kohlensäure und es dürfen weder Farb- noch Konservierungsstoffe zugesetzt werden. Orangeade ist eine zugelassene Bezeichnung für Fruchtsaftgetränke auf Orangensaftbasis. Bei so genannten ACE-Getränken handelt es sich um vitaminisierte Fruchtsaftgetränke.

Fruchtschorlen wie Apfelsaft-Schorle werden aus Fruchtsaft und einem gleichen Anteil von kohlensäurehaltigem Wasser hergestellt.

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