Mineralwasser, Tafelwasser, Quellwasser

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es über 800 amtlich anerkannte natürliche Mineralwässer und fast 20 % dieser Wässer stammen aus Nordrhein-Westfalen.
Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung werden im CVUA-OWL für ganz NRW sowohl die Rohwässer, als auch die abgefüllte Ware regelmäßig überprüft.
Hierbei geht es um die mikrobiologische und chemische Reinheit und eine gleichbleibende Mineralisierung des Wassers.
In der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung heißt es zur Begriffsbestimmung von natürlichem Mineralwasser „Es hat seinen Ursprung in unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen, ... es ist von ursprünglicher Reinheit und gekennzeichnet durch seinen Gehalt an Mineralien, ...“. Der Mineraliengehalt war schon immer eine grundsätzliche Voraussetzung für diese Wässer. Er sollte möglichst stabil sein und keinen jahreszeitlichen und entnahmebedingten Schwankungen unterliegen.
Leider wird diese Anforderung nicht immer eingehalten. Aber auch die „ursprüngliche Reinheit“ bedarf einer regelmäßigen Kontrolle. Gerade in diesem Bereich spielt die Entwicklung der instrumentellen Analytik eine wesentliche Rolle. Die Untersuchung der Metalle, wie Antimon, Arsen, Blei, Cadmium, Chrom und Uran, wird standardmäßig durchgeführt. Dabei lässt sich z.B. Uran erst durch die Einführung der ICP-MS (Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma) ohne größeren Aufwand direkt bestimmen.
Die natürliche Reinheit hängt aber auch von organischen Spurenstoffen, wie Pflanzenschutzmitteln und ihren Metaboliten, Süßstoffen, Arzneimitteln, PFT und vielen anderen Umweltkontaminanten ab.
Bei der Untersuchung der natürlichen Mineralwässer geht es insbesondere um die Überwachung der in NRW ansässigen Hersteller. Die amtliche Überwachung hierzu soll 2- bis 4-mal pro Jahr erfolgen und betrifft sowohl die Rohwässer aus den Brunnen als auch die in den Handel gelangende Ware. Darüber hinaus werden aber auch immer wieder allgemein Proben aus dem Handel entnommen und untersucht.
Quellwässer und Tafelwässer werden ebenfalls aus dem Handel entnommen und zur Untersuchung eingereicht. Bei der Untersuchung werden die Zusammensetzung, der mikrobiologische Status und/oder die Anwesenheit von Spurenstoffen kontrolliert. Hinzu kommen „lose Proben“ von Tafelwässern, die beispielsweise an Automaten entnommen wurden. Bei ihnen steht insbesondere der mikrobiologische Status im Fokus.
Weitere Informationen können Sie auch den verschiedenen Fachbeiträgen der Jahresberichte entnehmen.