Wasser gilt als Lebensmittel Nr. 1 und wird daher auch streng überwacht. Die Anforderungen sind in Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien festgelegt. Trinkwasser (Leitungswasser) kann daher auch an allen Orten in Nordrhein-Westfalen bedenkenlos und ohne weitere Vorbehandlung getrunken werden. Es muss frei von Krankheitserregern, rein und genusstauglich sein.

Neben Trinkwasser werden folgende Wässer für den menschlichen Verzehr unterschieden.

Anschrift

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt
Ostwestfalen-Lippe (CVUA-OWL)
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Westerfeldstraße 1
D-32758 Detmold

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Fon +49 5231/911-9 (Zentrale)
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