Wasser

Wasser gilt als Lebensmittel Nr. 1 und wird daher auch streng überwacht. Die Anforderungen sind in Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien festgelegt. Trinkwasser (Leitungswasser) kann daher auch an allen Orten in Nordrhein-Westfalen bedenkenlos und ohne weitere Vorbehandlung getrunken werden. Es muss frei von Krankheitserregern, rein und genusstauglich sein.
Neben Trinkwasser werden folgende Wässer für den menschlichen Verzehr unterschieden.
Natürliches Mineralwasser kommt aus einem unterirdischen und vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen, ist von ursprünglicher Reinheit, muss frei sein von Krankheitserregern und hat eine gleichbleibende Zusammensetzung. Es muss amtlich anerkannt sein und darf nur in Fertigpackungen abgegeben werden.
Quellwasser kommt wie natürliches Mineralwasser aus einem unterirdischen Wasservor¬kommen, benötigt aber keine amtliche Anerkennung. Es muss frei sein von Krankheitserregern und erfüllt die chemischen Erfordernisse eines Trinkwassers. Auch Quellwasser darf nur in Fertigpackungen abgegeben werden.
Tafelwasser kann aus Trink- und Mineralwasser durch Beifügung von erlaubten Zutaten hergestellt werden. Die Anforderungen an ein Tafelwasser entsprechen in chemischer Hinsicht denen eines Trinkwassers, mikrobiologisch denen eines Mineralwassers.
Heilwasser ist ein Arzneimittel und gehört daher nicht zu den Lebensmitteln. Ein Heilwasser muss als medizinisches Heilmittel anerkannt sein und unterliegt ebenfalls einer strengen Überwachung.
Das CVUA-OWL ist im Rahmen der Lebensmittelüberwachung für die Untersuchung aller Wässer in Nordrhein-Westfalen zuständig. Insgesamt werden jährlich ca. 1.500 Proben Trink-, Mineral-, Tafel und Quellwasser landesweit entnommen und hier mikrobiologisch und chemisch untersucht.