Trinkwasser ist lebensnotwendig und kann daher nicht ersetzt werden (DIN 2000). Aus diesem Grund gilt es auch Wässer, die zur Trinkwassernutzung herangezogen werden, vor Belastungen durch unsere Umwelt zu schützen, natürliche Belastungen, wie z.B. zu hohe Eisengehalte, aus technischen Gründen zu reduzieren und eine mikrobiologisch einwandfreie Beschaffenheit zu gewährleisten.
Gemäß der Trinkwasserverordnung obliegt die Überwachung von Trinkwasser dem Gesundheitsamt, jedoch gibt es viele Bereiche, bei denen das Lebensmittel „Trinkwasser“ und die Hygiene in Lebensmittelbetrieben in Verbindung mit Trinkwasser zu den Aufgaben der Lebensmittelüberwachung gehören. Hier sind zum Beispiel die in den Lebensmittelbetrieben vorhandenen Trinkwasserzapfstellen zu nennen, die bei mobilen Marktständen auch als Kanister oder lose Schlauchverbindung vorhanden sein können.
In diesen Fällen geht es bei der Untersuchung überwiegend um die mikrobiologische Beschaffenheit des Wassers, aber auch um chemische Verunreinigungen, wie z.B. Kupfer und Blei.