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Milch und Milchprodukte

Milch und Milchprodukte werden im Dezernat „Tierische Lebensmittel, Feinkost“ untersucht und beurteilt.

Bei der Untersuchung werden Qualitätsparameter (z. B. Laktosegehalt), Nährwerte, Zusatzstoffe, Allergene, toxische Stoffe oder andere Kontaminationen erfasst, um den Verbraucher einerseits vor irreführender Kennzeichnung oder Zusammensetzung und andererseits vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Dabei kommen sensorische, chemische, mikrobiologische, immunologische und molekularbiologische Untersuchungsverfahren zum Einsatz.

Neben den rechtlichen Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung sind auch Produktverordnungen wie z. B. die Milcherzeugnisverordnung oder Käseverordnung zu beachten.

Milchprodukte (Milcherzeugnisse im weitesten Sinne) sind Lebensmittel, bei denen die Bestandteile, die aus der Milch gewonnen werden, überwiegen. Anforderungen an die Zusammensetzung und Kennzeichnung stellen harmonisierte europäische und nationale Rechtsvorschriften.

Das deutsche Milch- und Margarinegesetz nennt z. B. folgende Begriffsbestimmungen:

  1. Milch:
    das durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnene Erzeugnis der normalen Eutersekretion von zur Milcherzeugung gehaltenen Tierarten;

  2. Milcherzeugnis:
    ein ausschließlich aus Milch hergestelltes Erzeugnis, auch unter Zusatz anderer Stoffe, sofern diese nicht verwendet werden, um einen Milchbestandteil vollständig oder teilweise zu ersetzen