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Innerhalb der Gruppen werden sogenannte Standardsorten definiert, die besondere Kriterien erfüllen müssen:
Beispiel Joghurt, der noch lebende Joghurtkulturen enthalten muss und daher nachträglich nicht wärmebehandelt werden darf, im Gegensatz zum Joghurterzeugnis (Gruppenbezeichnung).
Daneben gibt es noch Milcherzeugnisse eigener Art, die andere Bezeichnungen tragen und nicht die Kriterien der Milcherzeugnisverordnung erfüllen
Milcherzeugnisse werden auf einzuhaltende Qualitätsmerkmale wie Fett, Eiweiß, Laktose, auf mikrobiologische Beschaffenheit (Hygienekeime, pathogene Keime), aber auch auf Zusatzstoffe wie Konservierungsstoffe, Süßstoffe oder Farbstoffe untersucht. Eine Stichprobenkontrolle auf mögliche Kontaminationen z. B. durch Mykotoxine erfolgt ebenfalls. Sogenannte Milchimitate enthalten statt Milchfett Pflanzenfette (Beispiel Kaffeeweißer). Hier erstrecken sich die Untersuchungen darauf, die Art des Fettes zu ermitteln und eine Irreführung des Verbrauchers durch falsche Kennzeichnung zu verhindern.