Für Lebensmittel für besonders empfindliche Verbrauchergruppen gelten seit 2016 in der EU spezielle Regelungen, die das Diätrecht abgelöst haben. Zu nennen ist hier insbesondere die Verordnung (EU) 609/2013.

Hierunter fallen Lebensmittel für Säuglinge bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres und für Kleinkinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Untersucht werden Milchnahrungen und hypoallergene HA-Nahrungen (Flaschennahrung) sowie Beikost. Zur Beikost gehören sowohl Getreidebreie als auch Obst- und Gemüsebreie und ganze Menüs speziell für Kleinkinder, wie auch Säfte und Kekse. Sie dienen der Ernährung bis zur Umstellung auf normale Familienkost.

Das CVUA-OWL untersucht in Nordrhein-Westfalen für die Regierungsbezirke Detmold und Arnsberg Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder.

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